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Wussten Sie, dass der Papierfabrikbesitzer Herr Pohl 1857 eine
Holzschleiferei auf seinem Grundstück in Kriebstein erbauen
wollte?


Er hatte schon einen "Schleifapparat" zur Gewinnung von
Holzschliff aufgestellt, den er aber aus Wassermangel nicht voll
ausnutzen konnte. Der Vorrang der Wassernutzung lag zwar bei
der Papierfabrik, aber die noch arbeitende Brett- und Getreidemühle
benötigte wenigstens etwas Wasser. Diese Tatsache war auch
weiterhin hinderlich. Erst einige Zeit nach dem Kauf der Papierfabrik
konnte Herr Niethammer dieses dauernde Übel beseitigen.
Herr Pohl bekam aber vom Königlichen Gerichtsamt Waldheim
die neue "Wasserkraft" nicht genehmigt. Der Rittergutsherrschaft
Ehrenberg stand dort nicht nur das fließende Wasser zu,
sondern auch das Flussbett. Zugleich lehnte Ehrenberg eine
Wehrbefesti- gung an seinem ihm gehörenden Ufer ab.
Wussten Sie, dass es dauernde Streitigkeiten und Beschwerden
zwischen den Fabrikbesitzer Herrn Niethammer und dem
Ehrenberger Rittergutsbesitzer Sahrer von Sahr gab?

Das ging so weit, dass Herr Sahrer v. Sahr beim Königlichen
Gerichtsamt in Waldheim Beschwerde führte, weil Herr
Niethammer in Kriebethal firmeneigene Wohnhäuser gebaut
hatte, aber keine Straßen dazu. Aber welche Begeisterung
konnte man auch erwarten, wenn 80 Meter unterhalb des
Schlosses Ehrenberg in den Anfangsjahren bis zu 3 Schornsteine
qualmten? Am 8. Apr. 1903 reichte Herr Niethammer den
Entwurf für den Umbau des alten Kriebsteiner Wehres bei der
Amtshauptmannschaft Döbeln ein. Dazu geht der Kammerherr,
Herr Sahrer v. Sahr in Widerspruch. Damit wird die Einstellung
des Wehrbaues erwirkt. Die Kreishauptmannschaft Leipzig weist
am 2. Aug. 1903 den Einspruch des Herrn Sahrer v. Sahr zurück.
Erst am 30. Dez. 1903 kommt es vor dem Notar Schneider aus
Mittweida zu einem Vergleich, in dessen Folge das Wehr so
gebaut wird, wie es heute noch zu sehen ist. Das Wehr ist
ausgebessert, als in Kriebstein Wasserturbinen eingebaut wurden.
Leider kann ich dazu keine näheren Angaben machen. Wer kann
mir hier weiter helfen?
Bei der Amtshauptmannschaft Döbeln wird 1909 von der Firma
Kübler & Niethammer folgendes beantragt: "... bei nur tags beschäftigten
Arbeitern beginnt die tägliche Arbeit morgens 6 Uhr und
endet abends 6 Uhr. Sonnabends und an den Tagen vor Festtagen
wird die Arbeit schon 5 Uhr geschlossen. Die Arbeiter haben
Arbeitspausen vormittags von 8 - 8 1/2 Uhr, mittags von 12 - 1 Uhr
und nachmittags von 4 - 4 1/2 Uhr. An den Tagen, an denen die
Arbeit 5 Uhr geschlossen wird, fällt die Nachmittagspause aus. Die
in Tag- und Nachtschicht beschäftigten Arbeiter erhalten ihren Lohn
14-tägig und zwar freitags in der Zeit von 4 - 6 1/2 Uhr. Die
Arbeiterinnen werden wöchentlich, und zwar sonnabends mittags
von 11 - 12 1/2 Uhr abgelöhnt." Ob dieser Antrag genehmigt wird,
ist nicht belegt. Fest steht aber, die Kämpfe um kürzere Arbeitszeiten
und höhere Löhne spitzen sich in den Jahren 1908 - 1912/13 mehr
und mehr zu. In Waldheim kommt es mehrfach zu Aussperrungen.
Ob bei Kübler & Niethammer ausgesperrt wird, kann ich bisher
nicht belegen. Im Jahre 1912 dringt die Firma Kübler & Niethammer
darauf, sitz und Stimme im Kriebethaler Gemeinderat zu erhalten.
Nach der revidierten Landgemeindeordnung vom 4. Juli 1912 ist
das vorgesehen. Obwohl die Firma, zur politischen und Schulge-
meinde Beerwalde gehörig, den Anspruch dazu in dieser
Gemeinde besitzt. Im Sinne des Paragraphen 30, Abs. 3, Satz 1
ist das möglich, wenn die Firma in der Gemeinde Kriebethal
eine gewerbliche Niederlassung betreibt. "Die Firma zahlt an die
Gemeinde Steuer und die Leitung durch den Fabrikdirektor Paul
Riecke mit allen Befugnissen rechtfertigen dies," wird u. a.
argumentiert. Von der Firma wird als Gemeinderat Herr Baumeister
Teichmann vorgeschlagen.
Am 23. Okt. 1923 wird das Ortsgesetz "über die Berufsmäßigkeit
des Gemeinderates Barthel in Kriebethal" vom Rat der
Gemeinde verabschiedet und von der Amtshauptmannschaft
Döbeln bestätigt. Dazu ist folgendes vermerkt: "... die Gemeinde
Kriebethal mit Ortsteil Kriebstein hat zur Zeit etwa 1.100 Einwohner,
ist ausschließlich Industrieort mit nur Industriebevölkerung;
Landwirtschaft ist nicht vorhanden. Im Gemeindebezirk
sind 2 Papierfabriken und 2 Holzstofffabriken, 1 Konsumanstalt,
2 Bäckereien, 1 Fleischerei, 1 Tischlerei, 1 Schuhmacherei und
vieles in den Waldheimer Tabak-, Holz-, Posamenten-, Webund
Parfümerie-Fabriken beschäftigtes Arbeitspersonal.
Außerdem gegen 30 Beamte und Angestellte. Seit 1922 ist die
Papierfabrik in Kriebstein in die Schul- und politische Gemeinde
Kriebethal eingemeindet.
Nach Vollendung der Sperrmauer Ende 1929 und dem Vollstau
1930 ist das erste - allerdings sehr große - Wintrhochwasser vom
4. - 6. Jan. 1932 mit einem Höchstdurchfluss an der Mauer mit
618 m pro Sek.

Quelle: Mai 2006 Kriebsteiner Gemeindebote, Günter Möbius- Ortschronist

04.01.

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0 Uhr

12:00 Uhr

22:15 Uhr

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206 m /s

427 m /s

618 m /s

595 m /s

286 m /s

In der Meldung des Gendarmerie-Posten Waldheim heißt es:
"... kann als nennenswert Geschädigte nur die Firma Niethammer-
Papierfabrik Kriebstein bezeichnet werden." Ich kann mich
nur an belegten Tatsachen orientieren, aber ob der
Gendarmierie-Posten seiner Stadt Waldheim nicht doch zu
wohlgesonnen war?
Nach Rückgang des Wassers standen die
Betriebsteile Kriebstein, Kriebenau und Kriebethal 2 volle Tage
still und angegeben war, dass in Meinsberg an der Papierfabrik
50 Fuhrwerke Sand angespült waren.
An der Zschopau lagen links Tennisplatz und Bad, rechts das
gewöhnliche Bad und das Lessingwerk, links die Brückenmühle,
rechts die Parfümerie- und Seifenfabrik AHA Bergmann, dem
folgte noch das Gaswerk und der Schlachthof. Gegenüber dem
Schlachthof, wo heute der Niederstadtbrücke ihre Fundamente
liegen, war noch ein Bad. Rechnet man die Diedenmühle dazu
und die städtische Wohnbebauung, da können an der obigen
Feststellung zu Geschädigten wohl Zweifel aufkommen?
Nebenbei - Der Rittergutsbesitzer Sahrer v. Sahr beschwert sich
nach diesem Hochwasser beim Fiskus in Dresden, die Talsperre
sei zum Hochwasserschutz nicht geeignet.

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